Nach der letzten Satzungsänderung hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Förderkreises anerkannt. Ab 2019 dürfen daher auch Spendenbescheinigungen für die finanzielle Unterstützung des Handballsports der HSG SWRD ausgestellt werden.
Nach der letzten Satzungsänderung hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des Förderkreises anerkannt. Ab 2019 dürfen daher auch Spendenbescheinigungen für die finanzielle Unterstützung des Handballsports der HSG SWRD ausgestellt werden.